Schulbegleitung
Unser Verein hat eine Vereinbarung mit dem Jugendamt Teltow-Fläming und kann daher Schulbegleitung an Regel- und Förderschulen nach § 35a SGB VIII anbieten. Hierbei handelt es sich um die Begleitung und Betreuung junger Menschen ab Grundschulalter, bei denen ein fachärztliches Gutachten zu einer seelischen Störung bzw. Teilhabebeeinträchtigung vorliegt.
Aus Sicht des SOLBRA e.V. hat Schulbegleitung immer zum Ziel, den gemeinsamen Regelschulbesuch von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Beeinträchtigungen zum „Normalfall“ werden zu lassen. Der Solbra e.V. agiert dabei in enger Zusammenarbeit mit dem Leistungsträger (Jugendamt), dem betreffenden Kind oder Jugendlichen und dessen Umfeld aus Familie und Schule.
Unsere Schulbegleiter*innen sind üblicherweise den ganzen Schultag über „nahe am Kind“, es handelt sich also üblicherweise um eine Anstellung in Teilzeit entsprechend der Schulstundenanzahl des begleiteten Kindes oder Jugendlichen. Schulbegleitung im Rahmen der Eingliederungshilfe ist prinzipiell für alle allgemeinbildenden und beruflichen Schulen möglich. Teil der Schulbegleitung kann auch Schulwegbegleitung, Begleitung bei schulischen Veranstaltungen o.ä. sein. Dabei geht es nicht um die Vermittlung von Lerninhalten oder andere pädagogische Kernaufgaben.
Der Bedarf an Schulbegleiter*innen kann derzeit nicht annähernd durch vorhandenes Personal gedeckt werden. Wir suchen daher immer neue Mitarbeiter*innen für diesen Bereich, auch Quereinsteiger*innen! Bitte beachten Sie hierzu unsere Stellenausschreibungen.